Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot

Aufgrund anhaltender Trockenheit gilt ab sofort ein Wasserentnahmeverbot bis zum 30.09.2025

Durch die fehlenden Niederschläge und der damit einhergehenden anhaltenden Trockenheit, gilt im Landkreis Börde ab sofort ein Wasserentnahmeverbot, das vorerst bis zum 30. September 2025 befristet ist.

Um die niedrigen Grundwasser- und Oberflächenwasserstände nicht weiter zu belasten, ist es nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Hilfsmittel, wie Pumpvorrichtungen, zu entnehmen. Dies gilt sowohl für den Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für geltende wasserrechtliche Erlaubnisse.

Zudem ist es in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr verboten, Wasser aus Brunnen zur Bewässerung öffentlicher und privater Grün- und Gartenflächen sowie zu landwirtschaftlichen Zwecken zu entnehmen. Insbesondere in den Sommermonaten führt die Beregnung in diesem Zeitraum zu einer hohen Verdunstung, was eine ineffiziente Wasserverwendung zur Folge hat.

Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, mit der Ressource Wasser nachhaltig und sparsam umzugehen.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises nachzulesen:

https://www.landkreis-boerde.de/detail/news/allgemeinverfuegung-zum-wasserentnahmeverbot