Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen beabsichtigt,
das Objekt Kirchstraße 57/57a im Ortsteil Walbeck, näher bezeichnet Gemarkung Walbeck, Flur 6, Flurstücke 4/1, 129/5, 485/7, 523 und 548 in Größe von 4.544 qm zu veräußern. Innerhalb des Objektes befinden sich 4 Mietwohnungen (1. OG Eingang rechts 118 qm, EG Eingang links 109 qm, 1. OG Eingang links 109 qm, DG Eingang links 81 qm) und eine Gewerbeeinheit (EG Eingang rechts 122 qm). Das Gebäude hat zwei Außeneingänge. Des Weiteren befinden sich auf dem Grundstück eine Garage mit Werkstatt. Für die auf dem Grundstück befindlichen Gartenparzellen liegen separate Ergänzungserklärungen vor.
Ein Energieausweis für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) liegt vor.
Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Oebisfelde-Weferlingen hat den Mindestgebotspreis auf 127.000,00 Euro festgelegt.
Durch den Erwerber sind außerdem alle im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb entstehenden Kosten (Notarkosten usw.) zu tragen.
Es ist möglich, vor Gebotsabgabe eine örtliche Besichtigung des angebotenen Objektes vorzunehmen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit der zuständigen Mitarbeiterin des Gebäudemanagements.
Schriftliche Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Gebot für das Objekt Kirchstraße 57/57a in Walbeck“ bis zum 15.07.2022, um 12:00 Uhr an die
Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Oebisfelde
Lange Straße 12
39646 Oebisfelde-Weferlingen
zu richten.
Es gelten nachfolgende Vergabekriterien:
Bevorzugt werden Bewerber, welche
- ortsansässig sind bzw. ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben,
- bisher kein eigenes Wohngrundstück oder Wohneigentum haben
- Familien sind mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
wenn Ihr Angebot nicht mehr als 10 Prozent unter dem Höchstgebot liegt und sie bereit sind, zu ihrem Gebotspreis auch die Differenz zum Höchstgebot zu übernehmen.
Das Angebot muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Bieters
- Gebotspreis
- Datum und rechtsverbindliche Unterschrift
- Angaben/Nachweise zu den o.g. Vergabekriterien
Die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen ist Voraussetzung für die Beteiligung am Auswahlverfahren. Verfristet eingehende Angebote bleiben unberücksichtigt.
Oebisfelde-Weferlingen, 03.06.2022
gez.
Hans-Werner Kraul
Bürgermeister