DigitalPakt Schule

Was ist der DigitalPakt Schule?
Digitalisierung prägt unsere Lebenswelt. Die nötigen digitalen Kompetenzen sollen in der Schule vermittelt werden. Das erfordert eine bessere Ausstattung der Schulen. Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder dieses Ziel erreichen.Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungs-Infrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Dazu verpflichten sich die Länder entsprechend ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Um­gestaltung der Lehreraus- und –weiterbildung umzusetzen.

Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten stellt der Bund für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur 5 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode. Als Folge der pandemiebedingten Schulschließungen wurde 2020 beschlossen, den DigitalPakt um weitere 1,5 Milliarden für die IT-Administration, für Werkzeuge zur Erstellung von digitalen Inhalten sowie ausleihbare schulische mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte zu ergänzen.

Damit werden mittlerweile insgesamt 6,5 Milliarden Euro vom Bund zur Verfügung gestellt. Länder bzw. Schulträger tragen nochmals 10% von dieser Summe bei. Mit diesen über 7 Milliarden Euro von Bund und Ländern sollen die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar verbessert werden.

Der DigitalPakt Schule adressiert alle Schulformen in der allgemeinen und beruflichen Bildung unabhängig von der Trägerschaft der jeweiligen Schule. Die Schulträger koordinieren die Bedarfe ihrer Schulen und beantragen die Fördermittel bei den von den einzelnen Ländern benannten Stellen.

Nachhaltige strukturelle Wirkung erzielt der DigitalPakt Schule durch die vorgesehenen regionalen oder landesweiten sowie durch länderübergreifende Maßnahmen. Auf regionaler oder sogar landesweiter Ebene sollen neue, über einzelne Schulträger hinaus genutzte Lösungen für Service und Wartung der digitalen Infrastruktur entwickelt werden, welche die zuständigen Träger vor Ort entlasten. Mit länderübergreifenden Vorhaben sollen auch die Möglichkeit für die Entwicklung von gemeinsam getragenen Standards für digitale Lernangebote, oder gemeinsam genutzte pädagogische Infrastrukturen wie Schul-Clouds geschaffen werden.

Durch den DigitalPakt sollen bis Ende 2024 alle Schulen, die das für ihr Lernkonzept wollen, mit digitaler Bildungsinfrastruktur ausgestattet sein.

 

Bewilligte Fördermittel durch das Land Sachsen-Anhalt

  bewilligte Fördermittel davon Eigenanteil
Grundschule An der Aller 86.202,96 € 8.620,29 €
Grundschule Drömlingsfüchse 62.157,15 € 6.215,71 €
Grundschule Rätzlingen 86.079,84 € 8.607,98 €
Grundschule Weferlingen 64.648,10 € 6.464,81 €

 

Was wird in den Grundschulen der Stadt Oebisfelde-Weferlingen durch den DigitalPakt umgesetzt?

  • Aufbau einer strukturierten Netzwerkverkabelung in den Grundschulen An der Aller und Rätzlingen
  • Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten (Firewall, Server, Switche, Accesspoints, ...)
  • Beschaffung von Clients (Lehrer- und Schüler PC)
  • Instandsetzung älterer Schüler Notebooks
  • Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzwerkes
  • Beschaffung interaktiver Tafeln und weiterer Medienausstattung (Beamer, Dokumentenkamera, ...)

 

Lifecycle
Beim Lifecycle der Computerausstattung gehen wir von einer aktiven Nutzungszeit von 5 Jahren aus. Hierfür beabsichtigen wir bei der Ausschreibung bereits eine Garantie von 5 Jahren mit Vorortservice als Voraussetzung zu stellen.

Geplant ist es einen quartalsmäßigen Austausch der Computerausstattung zu realisieren.

Gelder für den Lifecycle werden bei der Haushaltsplanung in den entsprechenden Jahren berücksichtigt.

Für den Bereich der aktiven Netzwerkkomponenten (Server, Switche, AccessPoints etc.) kann vom festen Lifecycle abgewichen werden.

 

Sofortprogramme DigitalPakt Schule

1. Zusatzvereinbarung Mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler
Der DigitalPakt Schule 2019-2024 wurde um ein Sofortausstattungsprogramm ergänzt. Die Mittel standen zur Verfügung um Schülerinnen und Schülern das Lernen mit digitalen Werkzeugen zu ermöglichen. Es konnten ausschließlich mobile Endgeräte erworben werden. Einschließlich des zehnprozentigen Eigenanteils standen in Sachsen-Anhalt für diesen Zweck ca. 15 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollten im Jahr 2020 verausgabt werden. Anschließend sollten die mobilen Endgeräte so schnell wie möglich in den Schulen zum Einsatz kommen.

Die mobilen Endgeräte wurden im Zuge der sich ausbreitenden Corona-Pandemie und den sich daraus ergebenden Forderungen nach „Homeschooling“ durch das Land ausgegeben.

Zum einen gab es die Möglichkeit der Beschaffung der mobilen Endgeräte durch die jeweiligen Schulträger und deren Vertragspartner, zum anderen die zentrale Beschaffung durch das Land über den Landesdienstleister Dataport.

Bei der Beschaffung nach der Variante 1 sollte ein Vertrag zwischen dem Ministerium für Bildung und dem jeweiligen Schulträger geschlossen werden. Bei der Variante 2 würden die Geräte durch das Land bei Dataport, nach der Auswahl der gewünschten Geräte durch die jeweiligen Schulträger aus einem Warenkorb, beschafft. Die Geräte verblieben im Eigentum des Landes. Das Nutzungsrecht würde den jeweiligen sich beteiligenden Schulträgern vertraglich übertragen. Hierzu würde ein Nutzungsvertrag zwischen Land und Schulträger geschlossen, der sich inhaltlich an dem erstgenannten Vertrag orientiert.

Alle Schulträger, die an dem zentralen Beschaffungsverfahren teilnehmen wollten, wurden gebeten dies dem Ministerium rechtsverbindlich bis zum 22.07.2020 zu übermitteln. Anschließend wurde allen anderen Schulträgern der Vertragsentwurf zur Unterzeichnung zugesandt.

Nach Klärung mehrerer offener Punkte in Bezug auf Nutzungsrechte, Administration und Verwaltung, Folge- und Lizenzkosten sowie der vertraglichen Vereinbarung zwischen Schulträgern und Schulen für die mobilen Endgeräte, hat sich die Stadt Oebisfelde-Weferlingen für die Variante 2 entschieden und einer Lieferung des Landes durch die Firma Dataport zugestimmt.

Geliefert wurden 62 Tablets inklusive Eingabestifte und Schutzhülle. Alle mobilen Endgeräte wurden durch die IT-Abteilung der Stadt Oebisfelde-Weferlingen inventarisiert, installiert, vorkonfiguriert, mit einer mechanischen Schutzvorrichtung (Panzerglas) versehen und an die Schulen übergeben.

 

2. Zusatzvereinbarung „Administration“
Die Finanzhilfen dienen in unmittelbarer Verbindung mit den Investitionen im DigitalPakt Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen im Rahmen des DigitalPakts Schule der Förderung der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und IT-Administratoren, die für Schulen eingesetzt werden.

Förderfähig sind befristete Ausgaben für Personalkosten als Personalmittel bzw. als Sachmittel in direkter Verbindung mit Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule auf der Ebene der Länder oder der Schulträger für professionelle Administrations- und Support-Strukturen.

Pauschalisierte Zuschüsse zu Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von bei Ländern oder Schulträgern angestellten IT-Administratorinnen und IT-Administratoren in Höhe von bis zu € 10.000,- einmalig pro Fachkraft. Qualifizierungen und Weiterbildungen müssen einen unmittelbaren Bezug zu Systemen und Technologien haben, die für die zu betreuenden Schulen eingesetzt werden oder deren Einführung konkret geplant ist.

Zur Professionalisierung des IT-Supports ihrer Grundschulen nimmt die Stadt Oebisfelde-Weferlingen die Fördermittel der Zusatzvereinbarung "Administration" in Anspruch.

 

3. Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ - Ausstattung aller Lehrkräfte Sachsen-Anhalts mit digitalen Endgeräten
Gefördert wurde die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Lehrkräfte einschließlich der Inbetriebnahme und der dafür erforderlichen Software sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs. Die mobilen Endgeräte sollten den Schulen im Rahmen des jeweiligen Schulbudgets durch den Schulträger auf Leihbasis zur Verfügung gestellt werden.

Die Abwicklung des Programms wurde durch das Ministerium für Bildung vorgenommen. In einer Beratung der kommunalen Spitzenverbände, des VDP und des Ministeriums für Bildung wurde festgelegt, dass die digitalen Endgeräte über Dataport, den zentralen IT-Dienstleister des Landes, bestellt werden. Hierfür wurde die aktuelle Anzahl der Lehrkräfte an den Schulen in Sachsen-Anhalt ermittelt.

Den Lehrkräften jeder Schule wurde die Möglichkeit geboten, aus einer Zusammenstellung digitaler Endgeräte die Geräte auszuwählen, mit denen sie zukünftig arbeiten wollten. Diese Zusammenstellung wurde jeder Schule digital als Excel-Mappe zur Verfügung gestellt. Der Rücklauf sollte bis zum 25.02.2021 erfolgen. Als Schulträger wurde der Stadt Oebisfelde-Weferlingen diese Zusammenstellung in Summe über die zugehörigen Schulen zur Kenntnis gegeben.

Die Entscheidung zur Ausstattungsvariante wurde direkt durch die jeweilige Lehrkraft getroffen und dem Ministerium für Bildung mitgeteilt. Nach Auslieferung der Geräte an die Schulen, werden diese durch das Land Sachsen-Anhalt administriert.

 

Ausschreibung

Um die Netzinfrastruktur in der Grundschule An der Aller und Grundschule Rätzlingen herzustellen mussten für die Objekte Baumaßnahmen ausgeschrieben werden.
Die Ausschreibungen der Hardwarekomponenten für unsere vier Grundschulen erfolgte in 10 Losen. 
Alle Ausschreibungen sind beendet und wurden vergeben.

 

Umsetzung (Stand März 2024)

  Drömlingsfüchse An der Aller Rätzlingen Weferlingen
Baumaßnahmen
- Netzwerkverkabelung
- Elektrotechnik
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Inbetriebnahme
- Netzwerk
- WLAN
- Endgeräte

IN BEARBEITUNG ABGESCHLOSSEN ABGESCHLOSSEN ABGESCHLOSSEN