Schöffenwahl 2023

Amtsperiode 2024 bis 2028
Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Amt als Schöffe

Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen sucht für die Amtsperiode 2023 bis 2028 Kandidaten für das Amt eines Schöffen. Ab Februar 2023 sind Kandidaten zu benennen und dem Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts Haldensleben zu übermitteln.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter. Das Rechtsempfinden der Schöffen als nicht speziell juristisch ausgebildete Richter und ihre eigene Berufs- bzw. Lebenserfahrung können auf diese Weise eingebracht werden. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen der unter Umständen anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung - körperliche Eignung.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Oebisfelde-Weferlingen wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Ausgeschlossen ist:

  • wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  • gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann,
  • wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist.

Ferner wird nicht zum Schöffenamt vorgeschlagen, wer:

  • aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet ist;
  • mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet ist;
  • in Vermögensverfall geraten ist;
  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder
  • wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nicht geeignet ist.

Daneben sollen bestimmte Berufsgruppen nicht zum Schöffen berufen werden. Hierzu zählen u. a. Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer.

Bewerbungen zum Amt eines Schöffen sind bis zum 11. April 2023 an die Stadt Oebisfelde-Weferlingen - 39646 Oebisfelde-Weferlingen, OT Oebisfelde, Theodor-Müller-Straße 16a zu richten.

Für Bewerbungen bzw. Vorschläge ist ein inhaltlich vorgeschriebenes Formular zu verwenden. Das Formular kann über die Homepage der Stadt Oebisfelde-Weferlingen heruntergeladen werden bzw. ist bei der Stadt Oebisfelde-Weferlingen unter oben bezeichneter Anschrift erhältlich.