Wichtige Informationen zur Grundsteuer ab 01.01.2025
Wichtige Informationen zur Grundsteuer ab 01.01.2025
Zu beachten ist, dass im Rahmen der Grundsteuerreform eine Umstellung von der Nutzerbesteuerung auf die Eigentümerbesteuerung erfolgte. Als Nutzer/Pächter sind Sie seit 01.01.2025 nicht mehr steuerpflichtig für Grundsteuer A, wenn Sie nicht auch Eigentümer der Fläche sind. Weitere Regelungen zur Erstattung der Grundsteuer A an den Grundstückseigentümer sind aus Vereinbarungen zwischen Nutzer und Grundstückseigentümer privatrechtlich zu klären.
Da die Verwaltung eine Vielzahl von Zahlungen auf Grundlage von Festsetzungen vor dem 01.01.2025 erhält, müssen Zahlungen die per DAUERAUFTRAG geleistet werden, auf die Fälligkeitstermine sowie die Zahlungsbeträge an den aktuellen Bescheid angepasst werden. Bitte prüfen Sie Ihre Daueraufträge und ändern diese ggfs. entsprechend ab.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Zahlungen per SEPA-Lastschriftmandat abbuchen zu lassen. Mit dieser Zahlungsweise stellen Sie sicher, dass alle fälligen Beträge automatisch zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto abgebucht werden. Eine Rückwirkende Abbuchung ist nicht möglich. Diese Beträge müssen von Ihnen auf unser angegebenes Konto mit Aktenzeichen überwiesen werden.
Sollten Sie ein neues Steuerkonto erhalten haben, gilt das vorher erteilte SEPA-Lastschriftmandat nicht mehr. Somit muss ein neues SEPA-Basislastschriftmandat erteilt werden. Dieses ist dem Bescheid dann beigefügt. Der Vermerk ist dem Bescheid wie folgt zu entnehmen (siehe angehängte Datei)!
Das Steueramt ist vom 19.12.2025 bis 06.01.2026 nicht besetzt. In dieser Zeit, senden Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an



















