Verbesserung des Schutzstatus der Verwallung am Landgraben in Oebisfelde

Historische Entwicklung des Gewässersystems

Der Landgraben ist ein vermutlich künstlich geschaffener Nebenarm der Aller. Sein ursprünglicher Zweck war es, die anliegenden Flächen zu entwässern sowie die Ringgräben der damaligen Sumpfburg Oebisfelde zu speisen und zwei Mühlen anzutreiben. Weder die Ringgräben noch die Mühlen existieren heute noch. 1964 wurde die Aller auf einer Länge von ca. 600 m ausgebaut und eine Wehranlage in der Aller südlich der Ortslage Gehrendorf errichtet, welche die Aller anstaut. Der Landgraben und die Aller wurden über eine etwa 250 m lange Verrohrung DN 1.000 miteinander verbunden.

Diese Verrohrung beginnt oberhalb des Aller-Wehres und wird durch ein Ausleitbauwerk gespeist. Mit Verbreiterung der Sohle wurde die Fließgeschwindigkeit und somit die Erosion der Gewässersohle verringert. Daneben wurde der Landgraben auf ca. 340 m begradigt. Stromab der Gabelung bei Oebisfelde wurde eine Sohlschwelle im Landgraben errichtet, um einen Teil des Wassers in die Mühlenaller und damit durch die Ortslage Oebisfelde zu leiten. Neben hygienischen Gründen zur Verdünnung des Abwassers wurde das Wasser auch für vorhandene Betriebe wie Mühlen und einem Elektrizitätswerk benötigt.

Im Jahr 1965 wurden weitere weiträumige Ausbauarbeiten am Landgraben und an der Aller vorgenommen. Die Wehranlage in Büstedt zu bedienen war aufgrund seiner Lage an der innerdeutschen Grenze beinahe unmöglich. Zudem war diese Wehranlage marode und bedurfte einer Erneuerung. So wurde beschlossen, die Mühlenaller über den Landgraben mit Wasser der Aller zu speisen und damit die noch heute vorliegenden Verhältnisse herzustellen.

 

Begründung des Vorhabens

Das Juni 2013 an Elbe und Saale aufgetretene Hochwasser, war ein Extremereignis außerordentlicher Größe und verdeutlichte einmal mehr die Bedeutung des Hochwasserschutzes. Ein Hochwasser der Aller und des Landgrabens südlich der Ortslage Oebisfelde kann aufgrund der Lage innerhalb des Niederungsgebietes Drömling ebenfalls zu ausgedehnten Überschwemmgen führen und mit erheblichen starken Einschränkungen der örtlichen Bevölkerung, sowie Schäden an Häusern, Hofgebäuden und infrastrukturellen Einrichtungen verbunden sein. Diese potenziell hochwassergefährdeten Flächen befinden sich nördlich des Landgrabens, östlich der Mühlenaller sowie im Bereich zwischen der Wieland- und der Schillerstraße und südlich der Niendorfer Straße.  

Die derzeit nördlich des Landgrabens bestehende Verwallung wurde im Zuge der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL) als „nicht qualifizierte Hochwasserschutzanlage“ deklariert und demnach bei der Modellierung von Hochwässern an der Aller (und somit ebenfalls am Landgraben) nicht berücksichtigt. Entsprechend stößt ein sich ausdehnendes Hochwasser (modelltechnisch betrachtet) auf keine Erhöhung und dehnt sich ungehindert in Richtung der Stadt Oebisfelde aus.

 

Variantenuntersuchung

Im Rahmen der Vorgespräche zum vorliegenden Projekt wurden seitens des UHV „Aller“ und der Stadt Oebisfelde-Weferlingen fünf Varianten zur Verbesserung des Schutzstatus der Verwallung am Landgraben betrachtet. Die Vorzugsvariante „Verschiebung der Verwallung in Richtung Landseite einschließlich der Errichtung einer Hochwasserschutzmauer“ wurde dann einer detaillierten planerischen Betrachtung unterzogen. Als Ergebnis dieser planerischen Betrachtung wurde die Planfeststellung beim Landkreis Börde als genehmigende Behörde beantragt.

 

Teilmaßnahme Verwallung

Für die Verwallung sind folgende Teilmaßnahmen erforderlich:

  • punktuelle Fällung und Rodung bzw. Ausfräsen des Bewuchses auf der landseitigen Böschung der Verwallung zur Baufeldfreimachung
  • Errichtung einer Hochwasserschutzmauer durch das Einsetzen von Winkelstützelementen die untereinander verbunden sind
  • Errichtung von 6 Querungsmöglichkeiten für Wildtiere; dadurch wird der biotopzerschneidende Einfluss, der von der Errichtung der Hochwasserschutzmauer ausgeht, minimiert
  • Hinterfüllung der errichteten Hochwasserschutzmauer / der Winkelstützelemente mit entnommenen Erdaushub sowie Andeckung des entnommenen Oberbodens (0,20 m)
  • Anlegen eines Schutzstreifens auf der Landseite

 

Teilmaßnahme Absperrbauwerk

Damit das Hochwasser um die Ortslage Oebisfelde herumgeleitet werden kann, ist ein Absperr-bauwerk notwendig. Ein historisches Absperrbauwerk, das einst mit absenkbaren Schütztafeln versehen war, besteht bereits in der Mühlenaller. Dieses Bauwerk ist derzeit jedoch nicht funktions-tüchtig.

Um den Hochwasserschutz der Ortslage Oebisfelde dennoch sicherzustellen, werden derzeit die nachfolgenden Maßnahmen planerisch vorbereitet:

  1. Ertüchtigung des bestehenden Absperrbauwerkes entsprechend den Empfehlungen des Prüf-berichtes zur Bauwerksuntersuchung
  2. Herrichtung des bestehenden Absperrbauwerkes als Wartungs- und Betriebsweg für die zu errichtende Hochwasserschutzanlage u. a. durch:
    1. die barrierefreie Anbindung an das bestehende Wegenetz im Parkbereich sowie an den geplanten Wendehammer des Verteidigungsweges
    2. die Umgestaltung des bestehenden Überbaus (Natursteinplatten) und
    3. die Installation eines beidseitigen Geländers
  3. Errichtung einer vom bestehenden Absperrbauwerk entkoppelten, technischen Hochwasserschutzanlage zur Aufnahme und Ableitung der Lasten des Aufstaus in den tieferen Baugrund
  4. Errichtung einer befestigten Stellfläche östlich des Absperrbauwerkes im Bereich des Wendehammers und
  5. Errichtung jeweils einer Treppenanlage zur Böschungsunterkante am östlichen und westlichen Uferbereich auf der Anströmseite des geplanten  Hochwasserschutzanlage als Ergänzung des Wartungs- und Betriebsweges

 

Teilmaßnahme Verteidigungsweg

Landseitig der Verwallung ist ein Verteidigungsweg zu errichten. Hierbei ist die bestehende Trasse der Fahrbahn aus Betonspurplatten weitgehend beizubehalten und zu überbauen.

Der geplante Verteidigungsweg besitzt sowohl befestigte als auch unbefestigte Abschnitte. Die Fahrbahnaufbauten erreichen dabei nicht die allgemein nach RStO 12 geforderte Stärke des Gesamtaufbaus einer Fahrbahn. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der geplante Verteidigungsweg von den bestehenden Betonspurbahnen unterlagert wird, die eine Stärke von zusätzlichen 0,20 m erreichen.

Da der Verteidigungsweg in Teilabschnitten unterschiedlich starken Belastungen ausgesetzt sein wird, werden die durch Lenk-, Schwenk- und Bremskräfte hochbelasteten Abschnitte in befestigter Pflasterbauweise errichtet. Alle übrigen Bereiche erhalten eine sogenannte Deckschicht ohne Binde-mittel. (DoB).

 

Förderung

Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wurde die Förderung mit Mitteln aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung beantragt.

Der Zuwendungsbescheid ging der Stadt Oebisfelde-Weferlingen mit Schreiben vom 29.10.2020 zu. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Aufgrund der realistisch nicht umsetzbaren Terminsetzung durch den Fördermittelgeber beantragte die Stadt eine Reduzierung der Förderung nur auf den Teil der Planung. Der Änderungsbescheid ging der Stadt mit Schreiben vom 27.10.2021 zu. Somit ist grundsätzlich die Förderung der Planungsleistung gesichert.

 

Mit Beginn der neuen Förderperiode 2023 wird die Stadt Oebisfelde-Weferlingen einen Antrag auf Förderung der Baumaßnahme stellen.