Abbruch Bestandsgebäude Straße Brauhof im OT Walbeck
Im Rahmen der Vorbereitung des Ersatzneubaus der Brauhofbrücke über die Aller im OT Walbeck wurden auch alle angrenzenden Gebäude durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen begutachtet. Im Zuge der Begutachtung stellte sich heraus, dass das ehemals für den Bauhof genutzte Gebäude ggü. der Freiwilligen Feuerwehr wegen akuter Einsturzgefährdung umgehend gesperrt werden muss.
Das Gebäude steht im unmittelbaren Umfeld der Freiflächen der Freiwilligen Feuerwehr Walbeck. Diese Flächen werden auch für starkfrequentierte öffentliche Veranstaltungen (z.B. Osterfeuer) genutzt. Der Abbruch des Gebäudes trägt zur allgemeinen öffentlichen Ordnung und Sicherheit ebenso wie zum positiven Erscheinungsbild der Gemeinde bei. Mit dem Abbruch kann der Freiwilligen Feuerwehr Walbeck auch eine weitere dringend erforderliche Freifläche für Übungen und Feuerwehrvergleiche zur Verfügung gestellt werden. Ebenso bietet der Abbruch die Möglichkeit den benachbarten Garagenkomplex aufzuwerten und ggf. dem Katastrophenzug des Deutschen Roten Kreuzes Standort Walbeck als dringend erforderliche zusätzliche Unterstellmöglichkeit anzubieten. Als Synergieeffekt entsteht dann auch die Möglichkeit, dass dem Katastrophenzug des DRK dieselben guten Trainingsmöglichkeiten bis hin zu gemeinsamen Übungen mit der Freiwilligen Feuerwehr geboten werden können.
Da aktuell die elektrotechnische Versorgung des gesamten Komplexes (Feuerwehr/Sirene-Schlauchturm/Garagen) über das abzubrechende Bestandsgebäude erfolgt, ist im Zusammenhang mit den Abbrucharbeitern unbedingt auch eine Entflechtung der Anlage vorzunehmen. Die Anlage an sich ist völlig veraltet, der Verlauf der Kabel unbekannt/nicht nachvollziehbar und entspricht in keinster Weise den heutigen anerkannten Regeln der Technik. Somit kann auch der Schlauchturm einschließlich der Sirene zukünftig dem unbefugten Zugriff Dritter entzogen werden.
Um Fördermittel für das Abbruchvorhaben zu generieren, bewarb sich die Stadt Oebisfelde-Weferlingen im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) im Projektaus-wahlverfahren der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Flechtingen Höhenzug und Drömling e.V.. Im Bereich der Altlastensanierung/des Bodenschutzes konnte das Vorhaben auf Platz 10 der Prioritätenliste verortet werden. Somit waren die Grundlagen der Förderwürdigkeit gegeben.
Mit Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Magdeburg vom 19.02.2025 wurde der Stadt für das Vorhaben ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Der Abbruch des Gebäudes ist noch für 2025 geplant.