Wichtige Informationen zur Landtagswahl am 6. September 2026

Am Sonntag, 6. September 2026, findet die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt statt. Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die wichtigsten Hinweise rund um den Wahltag und die Briefwahl.

Wahltag und Wahllokale

Die Wahllokale sind am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Für die Stimmabgabe im Wahllokal sollte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitgebracht werden.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Im Zuge einer internen Softwareumstellung und des automatisierten Versands kann es vereinzelt zu fehlerhaften Adressierungen bei den Wahlbenachrichtigungen gekommen sein.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, besteht grundsätzlich trotzdem die Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das zuständige Bürgerbüro bzw. Standesamt der Stadt Oebisfelde-Weferlingen.

Briefwahl bequem beantragen

Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.

Die Briefwahl kann persönlich während der Sprechtage im Standesamt/Bürgerbüro oder online beantragt werden. Den Online-Antrag finden Sie auf der Startseite der Stadt Oebisfelde-Weferlingen unter Rathaus → Landtagswahl 2026. Alternativ können Sie den direkten Link zum Briefwahlantrag nutzen.

Gemäß Mitteilung des zuständigen Kreiswahlleiters werden die Stimmzettel voraussichtlich ab dem 14.08.2026 bereitgestellt und anschließend unverzüglich an die Antragstellerinnen und Antragsteller versendet. Die Briefwahlunterlagen können daher erst nach diesem Zeitpunkt vollständig bearbeitet und verschickt werden.

Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen können Sie Ihre Stimme in Ruhe zu Hause abgeben.

Wichtig: Damit Ihr Wahlbrief bei der Briefwahl berücksichtigt werden kann, muss er rechtzeitig bei der auf den Briefwahlunterlagen angegebenen Adresse eingegangen sein.

Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen bittet alle Wahlberechtigten, die Hinweise zu beachten und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.