Tier gefunden? So handeln Sie richtig
Ob entlaufener Hund, aufgefundene Katze oder verletztes Wildtier. Wer ein Tier entdeckt, das möglicherweise Hilfe benötigt, ist häufig unsicher, an wen er sich wenden soll. Dabei ist es wichtig, zwischen Fundtieren, herrenlosen Tieren und Wildtieren zu unterscheiden. Je nach Tier und Situation sind unterschiedliche Stellen zuständig.
Fundtiere: Bitte die Stadtverwaltung informieren
Als Fundtiere gelten insbesondere entlaufene oder verlorene Haustiere, deren Besitzer zunächst unbekannt ist. Dazu zählen beispielsweise Hunde, Katzen oder Ziervögel. Auch wenn ein Tier weder ein Halsband noch eine Kennzeichnung trägt, kann es ein Fundtier sein.
Wenn Sie ein solches Tier im Stadtgebiet Oebisfelde-Weferlingen auffinden, informieren Sie bitte das Ordnungsamt der Stadtverwaltung. Während der regulären Sprechzeiten erreichen Sie das Ordnungsamt unter der 039002 480-460. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie auf der unserer Homepage.
Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie die Leitstelle unter der Telefonnummer 112. Diese leitet entsprechende Meldungen an den Bereitschaftsdienst der Stadt weiter.
Herrenlose Tiere: Andere Zuständigkeit
Herrenlose Tiere sind Tiere, an denen kein Eigentum besteht. Dazu können beispielsweise verwilderte Katzen ohne Besitzer gehören.
Die Stadtverwaltung ist für die Versorgung herrenloser Tiere nicht im Rahmen ihrer Fundtierzuständigkeit verantwortlich. Wer ein tatsächlich herrenloses Haustier aufnehmen oder versorgen lassen möchte, kann sich an einen Tierschutzverein oder ein Tierheim wenden. Eine Übernahme und Unterbringung muss mit der jeweiligen Einrichtung abgestimmt werden. Die dabei entstehenden Kosten sind grundsätzlich vorab selbst zu klären.
Wildtiere: Fachkundige Hilfe hinzuziehen
Wildtiere wie Rehe, Füchse, Greifvögel oder andere wild lebende Tiere fallen nicht unter das reguläre Fundtierverfahren der Stadt. Bei verletzten oder offensichtlich hilfsbedürftigen Wildtieren sollte zunächst eine fachkundige Stelle kontaktiert werden. Je nach Tierart kommen insbesondere die zuständige Jagdausübungsberechtigung, die Untere Jagdbehörde, die Untere Naturschutzbehörde oder eine geeignete Wildtierauffangstation infrage.
Bitte nehmen Sie Wildtiere nicht vorschnell mit und versuchen Sie nicht, sie selbst zu versorgen. Jungtiere sind häufig nicht hilfsbedürftig, auch wenn sie allein angetroffen werden. Halten Sie Abstand und lassen Sie das Tier möglichst ungestört. Bei Verletzungen oder einer erkennbaren Notlage sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.
Bei akuten Verletzungen schnell handeln
Unabhängig von der Tierart gilt: Ist ein Tier schwer verletzt oder besteht eine akute Notlage, muss schnell geeignete Hilfe organisiert werden. Informieren Sie die zuständige Stelle und schildern Sie möglichst genau, wo sich das Tier befindet, um welche Tierart es sich handelt und in welchem Zustand es ist. Vermeiden Sie dabei, sich selbst oder andere Personen zu gefährden.
Wer die zuständigen Stellen frühzeitig einbezieht, trägt dazu bei, dass Tiere angemessen versorgt werden und notwendige Maßnahmen koordiniert erfolgen können.



















