Straßenreinigung wird kontrolliert

Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen weist auf die Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger zur Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege hin.

Die Verpflichtung zur Reinigung von öffentlichen Straßen liegt laut der Straßenreinigungssatzung der Stadt Oebisfelde-Weferlingen bei dem Eigentümer der an den öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Fahrbahnen an Bundes- und Landesstraßen sind ca. einen Meter ab Fahrbahnrand gemessen zu reinigen.

Aus diesem Grund weist die Stadt Oebisfelde-Weferlingen die Eigentümer auf ihre Pflicht zur Straßenreinigung hin. Im Falle der Nichtbeachtung kann ein Verwarngeld verhängt werden.

In den nächsten Wochen wird es vermehrt Kontrollen geben, um die Regelungen der Straßenreinigungssatzung durchzusetzen.

 

Nicht unerwähnt bleiben soll hier die Tatsache, dass selbstverständlich sehr viele Bürgerinnen und Bürger auch ohne eine solche Erinnerung schon von jeher diesen Part in vorbildlicher Art und Weise geleistet haben.

 

Hans-Werner Kraul

Bürgermeister