Landesentwicklungsplan

Auslegung des zweiten Entwurfes bis zum 17.10.2025 

Am 2. September 2025 hat die Landesregierung den zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt freigegeben. Im Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich 17. Oktober 2025 wird sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Beteiligung und Abgabe einer Stellungnahme gegeben. 

Die Planunterlagen zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans stehen ab 15. September 2025 unter der Adresse www.landesentwicklungsplan-st.de zur Einsichtnahme und zum Download bereit. Stellungnahmen zum 2. Entwurf können bis zum 17. Oktober 2025 vorzugsweise über das Beteiligungsportal www.landesentwicklungsplan-st.de eingereicht werden. 

Für das Gebiet der Stadt Oebisfelde-Weferlingen ist die innerhalb des Landesentwicklungsplans vorgenommene Ausweisung des Vorranggebietes für die Rohstoffgewinnung Nr. V Flechtinger Höhenzug (Teilbereich Etingen-Maschenhorst) von besonderer Bedeutung. Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen hat innerhalb ihrer Stellungnahme zum 1. Entwurf folgende Forderung geltend gemacht: 

Aufgrund des nicht gegebenen Aufschlussbedarfes weiterer Aufschlussflächen innerhalb des Vorranggebietes V. Flechtinger Höhenzug (Teilbereich Etingen-Maschenhorst) und dem gegebenen Vorrang des Erhalts der vorhandenen Strukturen aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes ist die Ausweisung der vorgenannten Teilfläche aus dem Landesentwicklungsplan zu streichen. 

Im Rahmen der Abwägung ist der Plangeber dieser Forderung jedoch nicht gefolgt. Dieser macht folgendes geltend: 

Die Gewinnung von Bodenschätzen kann aufgrund deren Standortgebundenheit nur dort erfolgen, wo sie geologisch verbreitet sind. Die Hartgesteinslagerstätten im Flechtinger Höhenzug sind von hoher wirtschaftlicher Bedeutung, da sich hier die nördlichsten Hartgesteinsvorkommen Deutschlands befinden. Weitere Ausführungen sind dem Auszug der beigefügten Abwägungstabelle zum Hinweis BE-ID: 3807, Seite 2336 ff, zu entnehmen. 

Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen führt derzeit die Prüfung des 2. Entwurfes des Landesentwicklungsplans durch. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Stadt Oebisfelde-Weferlingen innerhalb des Verfahrens auch weiterhin an Ihrer oben genannten Stellungnahme festhalten wird.