Bekanntmachung Auslegung Bebauungsplan Bauhof Süd - Weferlingen
Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fabrikstraße Weferlingen“ für einen Betriebswirtschaftshof des Unterhaltungsverbandes Aller
Der vom Bau- und Vergabeausschuss in der Sitzung am 26.03.2026 [Beschluss-Nr.: SROW-005-26-BLP] gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Fabrikstraße Weferlingen“ für einen Betriebswirtschaftshof des Unterhaltungsverbandes Aller bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht liegt in der Zeit vom
20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026
im Internet auf der Homepage der Stadt www.stadt-oebisfelde-weferlingen.de unter dem Punkt Wirtschaft & Bauen → Städtebauliche Planung → Bebauungspläne und in der Stadt Oebisfelde-Weferlingen, Weferlingen, Kirchplatz 10 (Rathaus) Bauamt, Zimmer 301, 39356 Oebisfelde-Weferlingen, während folgender Zeiten
Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Bebauungsplan wird nach § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 782/177 (Fabrikstraße) und die Flurstücke 187,2; 705/187 und 711/187 der Flur 9, Gemarkung Weferlingen mit einer Größe von 1,35 ha.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
• im Norden durch die Südgrenze der Flurstücke 168/2 und 1680
• im Osten durch die Westgrenze des Flurstück 183 (landwirtschaftlicher Weg)
• im Süden durch die Nordgrenze des Flurstücks 1947 (Bahnanlagen)
• im Westen durch die Ostgrenze des Flurstücks 1921
(alle Flurstücksangaben Gemarkung Weferlingen, Flur 9)
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, elektronisch per E-Mail an: i.angermann@stadt-oebisfelde-weferlingen.de oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen sind der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung zu entnehmen.
Oebisfelde-Weferlingen, 30.03.2026
Marc Blanck
Bürgermeister



















