Bekanntmachung Auslegung 2. Änderung Flächennutzungsplan Bauhof Süd - Weferlingen

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oebisfelde-Weferlingen „Gewerbliche Baufläche Fabrikstraße Weferlingen“ für einen Betriebswirtschaftshof des Unterhaltungsverbandes Aller 

Der vom Bau- und Vergabeausschuss in der Sitzung am 26.03.2026 [Beschluss-Nr.: SROW-005626-BLP] gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbliche Baufläche Fabrikstraße Weferlingen“ für einen Betriebswirtschaftshof des Unterhaltungsverbandes Aller bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht liegt in der Zeit vom 

20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026 

im Internet auf der Homepage der Stadt www.stadt-oebisfelde-weferlingen.de unter dem Punkt Wirtschaft & Bauen → Städtebauliche Planung → Bebauungspläne und in der Stadt Oebisfelde-Weferlingen, Weferlingen, Kirchplatz 10 (Rathaus) Bauamt, Zimmer 301, 39356 Oebisfelde-Weferlingen, während folgender Zeiten 

Montag 09:00-12:00 Uhr 
Dienstag 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr 
Mittwoch nach Vereinbarung 
Donnerstag 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr 
Freitag nach Vereinbarung 

oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Das Änderungsverfahren wird nach § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) durchgeführt. 

Lage des Änderungsbereichs: 

Die Fläche für den Betriebswirtschaftshof des Unterhaltungsverbandes Aller befindet sich im Süden des bebauten Stadtgebietes von Weferlingen südlich der Fabrikstraße und nördlich der Bahnstrecke Haldensleben-Weferlingen. 

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: 

• im Norden und Westen durch die Fabrikstraße 
• im Osten durch einen landwirtschaftlichen Weg 
• im Süden die Bahnanlagen der Strecke Haldensleben-Weferlingen

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, elektronisch per E-Mail an: i.angermann@stadt-oebisfelde-weferlingen.de oder zur Niederschrift abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Datenschutzinformation: 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen sind der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung zu entnehmen. 

Oebisfelde-Weferlingen, 30.03.2026 

 

Marc Blanck 
Bürgermeister