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Sie müssen einen neuen Personalausweis rechtzeitig beantragen, bevor Ihr alter Personalausweis abläuft. Dies trifft dann zu, wenn Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, wie etwa einen Reisepass.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit in der Regel zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Onlinefunktion des Personalausweises
Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Abgaben
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn die antragstellende Person über 16 Jahre alt ist
Abgaben
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
Gebühr
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Ausweises beantragen. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind und in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Bürgeramt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt