Hundehaltung ändern wegen Umzug

Leistungsbeschreibung

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

10,00 EUR bis 13,00 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

Gebühr

5,00 EUR bis 7,00 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Steuern / Abgaben

Öffnungszeiten

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich

Kontakt
Telefon:
039002 480-0
Fax:
039002 480-10
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
BördeBus Linie: 632, 641 Oebisfelde, Schule
Bus:
Verkehrsbetriebe Bachstein Linie: 335 Oebisfelde, Lindenstraße
Bus:
BördeBus Linie: 618, 619, 633, 639, 640, 641, 642 Weferlingen, Platz der Jugend
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Oebisfelde
Rollstuhl- und Kinderwagenrampe befindet sich am Hintereingang. Wir bitten um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.

Weferlingen
Leider kein ebenerdiger Zugang möglich. Wenn möglich Termin in Oebisfelde vereinbaren, andernfalls bitten wir um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.