Kindertagesbetreuung anmelden

Leistungsbeschreibung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Jugendämter des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt haben die Verantwortung dafür, dass Ihr Rechtsanspruch auf Betreuung auch erfüllt wird.

Die Anmeldung ist in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich geregelt. Sie erfolgt häufig in der jeweiligen Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten oder Hort).

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Kindertagesstätte / Hort

Öffnungszeiten

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich

Kontakt
Telefon:
039002 480-0
Fax:
039002 480-10
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
BördeBus Linie: 632, 641 Oebisfelde, Schule
Bus:
Verkehrsbetriebe Bachstein Linie: 335 Oebisfelde, Lindenstraße
Bus:
BördeBus Linie: 618, 619, 633, 639, 640, 641, 642 Weferlingen, Platz der Jugend
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Oebisfelde
Rollstuhl- und Kinderwagenrampe befindet sich am Hintereingang. Wir bitten um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.

Weferlingen
Leider kein ebenerdiger Zugang möglich. Wenn möglich Termin in Oebisfelde vereinbaren, andernfalls bitten wir um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.