Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.

Verfahrensablauf

Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine wertsteigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Rechtsgrundlage

§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Allgemeines Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich

Kontakt
Telefon:
039002 480-0
Fax:
039002 480-10
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
BördeBus Linie: 632, 641 Oebisfelde, Schule
Bus:
Verkehrsbetriebe Bachstein Linie: 335 Oebisfelde, Lindenstraße
Bus:
BördeBus Linie: 618, 619, 633, 639, 640, 641, 642 Weferlingen, Platz der Jugend
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Oebisfelde
Rollstuhl- und Kinderwagenrampe befindet sich am Hintereingang. Wir bitten um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.

Weferlingen
Leider kein ebenerdiger Zugang möglich. Wenn möglich Termin in Oebisfelde vereinbaren, andernfalls bitten wir um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.