Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel
Lesen Sie dazu die Sondernutzungssatzung.
Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
Gebühr
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand
Gebühr
Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Sondernutzungsgebührensatzung.
Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt