Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies rechtzeitig, schriftlich anzeigen.

Sie müssen in der Anzeige die Dauer und den besonderen Anlass angeben.

Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn

  • die gastronomische Tätigkeit an ein kurzzeitiges,
  • nicht häufig auftretendes, Ereignis anknüpft,
  • das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.

Das sind zum Beispiel:

  • Dorffeste
  • Schützenfeste
  • Sportveranstaltungen
  • Konzerte
  • Märkte

Sie müssen in Ihrer Anzeige auch angeben, welche Speisen Sie anbieten und ob Sie alkoholische Getränke anbieten wollen.

Wenn sich an Ihren Angaben in der Anzeige etwas ändert, müssen Sie dies unverzüglich schriftlich mitteilen.

Sie müssen keine Anzeige einreichen, wenn Sie für den Betrieb des anzuzeigenden Gaststättengewerbes eine Reisegewerbekarte besitzen.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle leitet die Angaben unverzüglich weiter an

  • die zuständige Bauaufsichtsbehörde
  • an die Stelle für die Lebensmittelüberwachung,
  • den Immissionsschutz,
  • den Gesundheitsschutz und
  • den Jugendschutz
  • das Finanzamt
  • die Zollverwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeitkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt..

Voraussetzungen

Keine.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige mindestens 2 Wochen vor der Betriebsaufnahme einreichen.

Bearbeitungsdauer

Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

Wenn sich an Ihren Angaben in der Anzeige etwas ändert, müssen Sie dies sofort schriftlich mitteilen.

Sie müssen eine Gewerbeanzeige nach § 14 der Gewerbeordnung und der Gewerbeanzeigeverordnung vornehmen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Gewerbe

Öffnungszeiten

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich

Kontakt
Telefon:
039002 480-0
Fax:
039002 480-10
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
BördeBus Linie: 632, 641 Oebisfelde, Schule
Bus:
Verkehrsbetriebe Bachstein Linie: 335 Oebisfelde, Lindenstraße
Bus:
BördeBus Linie: 618, 619, 633, 639, 640, 641, 642 Weferlingen, Platz der Jugend
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Oebisfelde
Rollstuhl- und Kinderwagenrampe befindet sich am Hintereingang. Wir bitten um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.

Weferlingen
Leider kein ebenerdiger Zugang möglich. Wenn möglich Termin in Oebisfelde vereinbaren, andernfalls bitten wir um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.