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Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:
Das gilt für:
Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn
Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung
Gebühr
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1
Für die Zulassung einer Ausnahme
Gebühr
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Sie können Widerspruch einlegen.
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt