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Information zum Corona Virus

Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen, den 08.03.2021

 

Aufgrund der angespannten Corona-Pandemie-Lage möchte die Stadt Oebisfelde-Weferlingen ihren Beitrag leisten, Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden. Aus diesem Grund bietet die Stadt in der Zeit von Montag, 21.12.2020, bis Freitag, 29.01.2021, keine Sprechzeiten in den Rathäusern an. Bei zwingendem Erfordernis können telefonisch Termine mit den Mitarbeitern der Verwaltung gemacht werden.

 

Hans-Werner Kraul

Bürgermeister

 

 

 

 

Corona-Pandemie / Rathäuser für die Öffentlichkeit eingeschränkt geöffnet

 

Unter Berücksichtigung der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30.06.2020 sind die Rathäuser in Oebisfelde und Weferlingen ab Montag, 13.07.2020, innerhalb der regulären Sprechzeiten eingeschränkt geöffnet.

Danach können während der Sprechzeiten die Bürgerinnen und Bürger auch ohne vereinbarten Termin die Rathäuser aufsuchen.

Der Zugang zu den Rathäusern muss aufgrund der nur begrenzt vorhandenen Wartebereiche, unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften und Regeln, kontrolliert und reguliert werden.

Dies bedeutet, dass die Besucher an der Tür klingeln und sie von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Verwaltung empfangen werden.

Bei freien Kapazitäten im Wartebereich können die Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt in dem Bereich des gewünschten Amtes Platz nehmen. Sie werden dort der Reihe nach bedient. Bereits vorher vereinbarte Termine werden vorrangig bearbeitet. Da die Anzahl der Plätze im Wartebereich in den Rathäusern begrenzt ist, müssen bei einer Überschreitung der zulässigen Anzahl die dann betroffenen Bürger außerhalb des Rathauses so lange warten, bis wieder ein Platz im Wartebereich frei geworden ist.

Um eine längere Wartezeit für die Bürger zu vermeiden, wird seitens der Stadtverwaltung empfohlen, im Vorab eine Terminvereinbarung telefonisch unter (039002) 831-100 oder per E-Mail unter vorzunehmen. Dies gewährleistet einen reibungslosen Ablauf der Antragsbearbeitung ohne lange Wartezeiten.

 

 

 

I

 
Weitere Informationen:
Downloads
Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung Coronavirus
Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Kfz Zulassung LK Börde
Sechste Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-2 in Sachsen-Anhalt
Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindänunungsverordnung.
Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Vom Januar 2021
Vierte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Vom 12. Februar 2021.
Fünfte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Vom iS Februar 2021.
Zehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Zehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 10. SARS-CoV-2-EindV). Vom 7. März 2021.
 
Links
Hinweisblatt
Informationen der IMG Sachsen-Anhalt
Information Land Sachsen-Anhalt
Information KSK Börde
Link zum Robert Koch Institut - Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (2019-nCoV)
Coronainformationen des Landkreises Börde
Informationen der IHK Magdeburg
Link zum Landesamt für Verbraucherschutz - Informationen zum neuartigen Coronavirus (2019-​nCoV)schreibung
Information Städte und Gemeindebund
Pandemierahmenplan
 
 
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